Menschliches Leben ist um seiner selbst willen, also ohne Bezug auf aktuelle Eigenschaften und Fähigkeiten, schutzwürdig, von der Entstehung bis zum Tod. Entscheidendes Kriterium für den Lebensbeginn ist die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, da es sich hierbei um die einzige willkürfreie und eindeutig feststellbare Zäsur handelt.